Halbunternehmer

Halbunternehmer
inoffizieller Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer; zusammenfassende, schlagwortartige Bezeichnung für eine Gruppe von Personen, die der Erwerbsteuer nur unterliegen, wenn ihre Erwerbe aus anderen Mitgliedstaaten der EU im Jahr eine Bagatellgrenze ( Erwerbsschwelle) überschreiten. Es handelt sich keinesfalls nur umsatzsteuerliche  Unternehmer im Sinn des § 2 UStG, sondern auch um juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (daher nur Schlagwortcharakter der Bezeichnung).
- Vgl. auch  Erwerbsteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Erwerbsschwelle — 1. Begriff des Umsatzsteuerrechts: Eine Bagatellgrenze bei der Erwerbsbesteuerung der sog. Halbunternehmer. Übersteigen die Anschaffungen solcher Halbunternehmer pro Jahr nicht 12.500 Euro; § 1a III UStG; Liste der E. in den anderen… …   Lexikon der Economics

  • Versandhandelsregelung — Die Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung, geregelt in § 3cVorlage:§/Wartung/Fehler Anbieter[Anbieter/Datenbank fehlt], ist ein umsatzsteuerrechtliches Prinzip innerhalb der Europäischen Union, nach dem das Bestimmungslandprinzip… …   Deutsch Wikipedia

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — 1. Begriff: Nummer, die von jedem EU Staat zur eindeutigen Identifizierung einer umsatzsteuerpflichtigen Person im innergemeinschaftlichen Warenverkehr auf Antrag an Unternehmer und steuerpflichtige Halbunternehmer (⇡ Erwerbsteuer) vergeben wird …   Lexikon der Economics

  • Innergemeinschaftlicher Erwerb — Der innergemeinschaftliche Erwerb (kurz i.g.E.) ist das Gegenstück zur innergemeinschaftlichen Lieferung oder zum innergemeinschaftlichen Verbringen. Mit Hilfe dieser umsatzsteuerlichen Regelungen wird erreicht, dass Lieferungen unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Bestimmungslandprinzip — 1. Begriff: ⇡ Besteuerungsprinzip des grenzüberschreitenden Lieferungs und Leistungsverkehrs. Die Erzeugnisse werden dort belastet, wo sie verbraucht werden. Es soll erreicht werden, dass im internationalen Wettbewerb die Steuern ihre Bedeutung… …   Lexikon der Economics

  • Dreiecksgeschäft — bei der Umsatzsteuer eine Sonderform des ⇡ Reihengeschäfts (§ 25b UStG). Ein D. liegt nur vor, wenn drei umsatzsteuerpflichtige Personen (mindestens zwei Unternehmer; der Letzte in der Kette kann auch ein ⇡ Halbunternehmer sein), die aus drei… …   Lexikon der Economics

  • Erwerbsteuer — Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, Erwerbsbesteuerung. 1. Begriff: Eine besondere Erhebungsform der ⇡ Umsatzsteuer, die seit 1993 bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen an die Stelle der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Kleinunternehmer — Begriff des Umsatzsteuerrechts (§ 19 UStG); ⇡ Unternehmer, deren ⇡ Gesamtumsatz, gekürzt um die Umsätze von Wirtschaftsgütern des ⇡ Anlagevermögens einschließlich der darauf entfallenden Steuer im vorhergehenden Kalenderjahr 16.620 Euro nicht… …   Lexikon der Economics

  • Umsatzsteuer — Mehrwertsteuer (MWSt), Value Added Tax (VAT), Tax sur la Valeur Ajoutée (TVA). 1. Begriff: Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens, ist vom Unternehmer zu entrichten, wird aber i.d.R. über die Preisbildung auf den Kunden überwälzt (⇡ indirekte… …   Lexikon der Economics

  • Verbringung — I. Außenwirtschaftsrecht: Die V. von Waren und Elektrizität aus dem ⇡ Wirtschaftsgebiet nach fremden Wirtschaftsgebieten wird von § 4 II Nr. 3 AWG als ⇡ Ausfuhr bezeichnet. Die V. in umgekehrte Richtung als ⇡ Einfuhr. II. Umsatzsteuerrecht:1.… …   Lexikon der Economics

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